Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle von den nachstehenden Bedingungen abweichenden und mit einem Vertreter oder Angestellten vereinbarten Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung von eigenen Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
- Lieferung
- Preise
- Zahlung
- Eigentumsvorbehalt
- Verpackung und Versand
- Mängelrügen
- Salvatorische Klausel
- Lieferung
- Vereinbarte Liefertermine bleiben wir bemüht einzuhalten und unter der Voraussetzung, dass keine Störungen in den Zulieferungen durch unsere Lieferfirmen oder höhere Gewalt erfolgen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder Teilweise zurückzutreten oder, wenn es sich nur um eine vorübergehende Lieferschwierigkeit handelt, den Liefertermin um kurze Zeit hinauszuschieben, ohne dass dadurch dem Besteller das Recht des Rücktritts aus der Lieferung oder sonstige Ansprüche zustehen.
Gerät der Auftraggeber uns gegenüber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung und ohne Verpflichtung zum Ersatz etwa entstehenden Schadens Lieferungen so lange zurückzuhalten, bis kein Zahlungsrückstand mehr besteht. - Preise
- Die Preise verstehen sich ab Werk Papen & Bongaerts Muziekinstrumenten BV in Roermond, Niederlande, ausschliesslich Fracht und Verpackung. Der Berechnung werden jeweils die am Tage der Lieferung geltenden Preise zugrunde gelegt. Bei sämtlichen Preisangaben handelt es sich um unverbindliche Richtpreise. Pro Lieferung berechnen wir € 20.- ab € 750.- frachtfrei.
- Zahlung
- Unsere Rechnungen sind in 30 Tagen rein netto ohne Abzug, mit 3% Skonto innerhalb 8 tagen oder durch Banklastschriftwerfähren innerhalb 8 Tagen mit 5% zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Skontierungszeit werden diese Beträge rückbelastet. Dabei können Rechnungen nur dann skontiert werden, wenn keine fälligen Forderungen bestehen. Uns unbekannten Kunden erfolgen Lieferungen nur gegen Barzahlung bzw. Nachname.
- Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von uns gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung aller uns aus den Lieferverträgen zustehenden Ansprüche unser uneingeschränktes Eigentum. Der Abnehmer ist nicht berechtigt die Waren zu Sicherheitszwecken anderen zu übereignen, zu verpfänden oder sonst irgendwie unser Eigentum zu beeinträchtigen. Er ist zur Weiterveräußerung nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und unter der Bedingung berechtigt, dass er das Eigentum auf seinen Kunden erst dann übertragt, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Nur insoweit können wir die Einwilligung zur Übertragung des Eigentums an einen Dritten anerkennen. Werden die Waren im Falle des Weiterverkaufs nicht bar bezahlt so tritt der Abnehmer schon mit dem Abschluss das Geschäfts mit uns seine künftigen Kaufpreis-Forderungen sicherheitshalber an uns ab, ohne das es einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Wiederverkaufsfall bedarf. Gleichzeitig übernimmt der Abnehmer die Verpflichtung, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Bis auf unseren jederzeit zulässigen Widerruf ist der Abnehmer zur Einziehung dieser stillschweigend abgetretenen Kaufpreis-Forderungen befugt. Werden die von uns gelieferten Waren von Dritter Seite gepfändet, so ist der Abnehmer verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben. Er ist ferner verpflichtet, uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beifügung des Pfändungs-Protokolls und einer eidesstattlichen Versicherung des Inhalts, dass die gepfändeten Waren mit den von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten, noch nicht voll bezahlten Gegenstände, identisch sind, zu benachrichtigen. Etwa erforderliche Interventionskosten trägt de Abnehmer. Der Abnehmer ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die von uns gelieferten und noch vorhandenen Waren und die abgetretenen Außenstände auszusondern und uns eine genaue Aufstellung hierüber einzureichen.
- Verpackung und Versand
- Der Versand erfolgt auf Risiko des Empfängers. Die Waren werden bestmöglichst und handelsüblich verpackt zum Versand gebracht. Paketverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
- Mängelrügen
- Für Mängelrügen wird von uns die übliche Gewähr geleistet unter der Voraussetzung, dass die Beanstandung innerhalb 10 Tagen nach Lieferung erfolgt. Sie entbinden den Abnehmer aber nicht von seiner Zahlungspflicht. Zur Rücksendung muss unser Einverständnis vorliegen. Wenn Sendungen beschädigt oder mit beschädigten Inhalt eintreffen, ist deren Annahme sofort zu verweigern und eine amtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
- Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen oder getroffener Verneinbarungen durch eine endgültige Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts für unwirksam erklärt wernden, dann behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit.






